Sehnsucht nach Reisen ist großGERADE IN UNGEWISSEN ZEITEN IST EINE REISEVERSICHERUNG UNERLÄSSLICH
Der Gedanke an die nächste Reise hilft oft, schwierige Situationen besser zu meistern. Ein Ziel, auf das man sich freuen kann und schöne Momente, von denen man träumen kann, machen selbst den fordernden Corona-Alltag ein bisschen erträglicher. Das zeigen auch jüngste Umfragen heimischer Touristiker: Daheimbleiben möchte so gut wie niemand. Weil das Bedürfnis nach Sicherheit weiter in den Vordergrund rückt, ist eine Reiseversicherung unerlässlich.
Reiseschutz in Zeiten von Corona
Mythen, die es zum Reiseversicherungsschutz in Zeiten von Corona gibt, klärt Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung auf: „Dass eine Reiseversicherung nun sinnlos wäre, ist schlicht falsch. In Ländern ohne Reisewarnung besteht voller Versicherungsschutz auch für eine Erkrankung an Covid-19. In Ländern, für die es aufgrund von Corona eine Reisewarnung gibt, bietet die Europäische Reiseversicherung vollen Versicherungsschutz, außer im Zusammenhang mit Covid-19. Nach wie vor kann es aber keinen Versicherungsschutz für Länder geben, die aus anderen Gründen, wie etwa Krieg oder kriegsähnliche Zustände, vom Außenministerium mit einer Sicherheitsstufe von 5 oder 6 bedacht sind.“ Zusätzlich besteht vor der Reise – unabhängig vom Ziel – voller Stornoschutz auch für Erkrankung an Covid-19.
Sicher unterwegs
Eine aktuelle Studie des Corps Touristique bestätigt, dass sich 64 Prozent der Befragten vor Reiseantritt Gedanken zur medizinischen Versorgung im Urlaub machen. Eine Sorge, die nicht unberechtigt ist: „Ob Erkrankung, Unfall oder verlorene Koffer, jeder 40. Reisende meldet uns einen Schadenfall, niemand ist vor einem Unglück gefeit“, erklärt Andreas Sturmlechner, Vertriebsvorstand der Europäischen Reiseversicherung.
Ein Service der Europäischen Reiseversicherung – die „MEINE URLAUBERIA“-App – sorgt auch in Corona-Zeiten für Sicherheit im Urlaub. Mit dem „Reisedoc“ ist es Reisenden möglich, immer wenn sie sich unwohl fühlen, sofort mit einem Arzt sprechen – auf Knopfdruck – telefonisch oder per Video, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Die Arztsuche am Urlaubsort erübrigt sich, es gibt weder Sprachprobleme noch Wartezeit. Urlauber genießen jederzeit medizinische Beratung auf österreichischem Niveau, bequem und geschützt vom Hotelzimmer aus. Kleinere Leiden werden schon im Anfangsstadium abgeklärt, um Verschlechterungen einzudämmen. Sollte sich eine notfallmedizinische Behandlung als notwendig erweisen, wird die Patientin oder der Patient direkt zur bewährten Einsatzzentrale weitergeleitet und bis zum möglichen Rücktransport in die Heimat bis an die Haustüre weiterbetreut und begleitet.
Versicherungsschutz während der Reise/ Reiseversicherung
Länder ohne Reisewarnung
Es besteht voller Versicherungsschutz auch für Erkrankung an Covid-19.
Länder mit Reisewarnung wegen Covid-191
Es besteht voller Versicherungsschutz außer für alles im Zusammenhang mit Covid-19.
Länder mit Reisewarnungen aus anderen Gründen als Covid-19 (z.B. Krieg, Bürgerkrieg)
Es besteht kein Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz vor der Reise/ Stornoschutz
Es besteht voller Versicherungsschutz auch für Erkrankung an Covid-19.
Die aktuelle Einschätzung und unsere Empfehlung
Bitte beachten Sie die Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums www.bmeia.gv.at.
Dort finden Sie zu Ihrem Reiseland die jeweils aktuellen Sicherheitshinweise und Covid-19 Informationen.
Die Sicherheitsstufen unterscheiden sich nach
• bloßen Sicherheitshinweisen (bis inklusive Sicherheitsstufe 4) ohne Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
• und Reisewarnungen (Sicherheitsstufen 5 und 6) mit Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Wenn Sie eine Auslandsreise buchen wollen, empfehlen wir Ihnen, dafür den Service eines Reisebüros oder Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Damit sind Sie reiserechtlich bestmöglich geschützt, gut zu allen Eventualitäten beraten und Sie verfügen über einen persönlichen Ansprechpartner. Zudem sind Pauschalreisen gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert.
Versicherungsschutz während der Reise / Reiseversicherung
Krankenversicherungsschutz im Zusammenhang mit Covid-19 sowie bei Reisewarnung
Länder ohne Reisewarnung
Es besteht voller Krankenversicherungsschutz für alle Erkrankungen inklusive Covid-19, z.B.
• für medizinische Behandlungskosten
• für einen allfälligen Covid-19-Test bei einschlägigen Symptomen
• für zusätzliche Rückreisekosten
• für zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung)
Nicht versichert sind Kosten für eine bloße Quarantäne-Unterbringung sowie ein prophylaktischer Covid-19-Test.
Länder mit Reisewarnung wegen Covid-191
Es besteht kein Krankenversicherungsschutz für Covid-19, aber voller Krankenversicherungsschutz für alle anderen Erkrankungen.
Länder mit Reisewarnungen aus anderen Gründen als Covid-19 (z.B. Krieg, Bürgerkrieg)
Es besteht generell kein Versicherungsschutz.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin hin, dass es aufgrund der Covid-19-Pandemie zu Einschränkungen in der medizinischen Versorgung kommen kann und unsere Leistungen nicht in gewohnter Qualität erbracht werden können. Aufgrund hoher Covid-19-Fallzahlen kann die medizinische Versorgung überlastet und Krankenhäuser sowie die normal übliche Versorgungsqualität unter Umständen nicht gegeben sein.
Versicherungsschutz vor der Reise / Stornoschutz
Stornodeckung auch bei Covid-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus
Für alle bestehenden und neu abgeschlossenen Versicherungsverträge wenden wir bis auf weiteres den in unseren Bedingungen enthaltenen Pandemie-Ausschluss für Storno- und Reiseabbruchfälle nicht ein.
Insoweit gewähren wir Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
• weil Sie an Covid-19 Symptomen erkranken,
• weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
• weil Sie auf Covid-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
• weil ein naher Angehöriger2 oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an Covid-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
• weil ein naher Angehöriger2 im gemeinsamen Haushalt an Covid-19 erkrankt und Sie sich deshalb in
Quarantäne begeben müssen.
Kein Stornoschutz besteht hingegen,
• wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am
Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
• wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,
• wenn die Leistungsträger oder Reiseveranstalter ihre Leistungen nicht (mehr) erbringen können (z.B. infolge einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6). In diesem Fall dürften aber ohnedies keine Stornokosten verrechnet werden,
• wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie aufgrund eines Verdachtsfalles (z.B. im Kindergarten oder Kollegenkreis) unter Quarantäne gestellt werden, ohne Erkrankungssymptome zu haben oder positiv getestet worden zu sein.
Weiterhin unterscheiden wir bei den Prämien nicht zwischen Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten und weiterhin gibt es bei uns keine Altersgrenzen.
Stand 25.01.2021 – Änderungen vorbehalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Reiseberater am sab-reisen Buchungstelefon oder an ihr sab-reisen Büro.